Einladung zur Mitgliederversammlung

21.04.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung des „Tierschutzvereins Bonn und Umgebung e.V.“, Tierheim Albert-Schweitzer 
18.05.2022, 18:00 Uhr
Brückenforum Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

gemäß § 32 der Vereinssatzung lade ich Sie zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Sie findet statt am:

Mittwoch, den 18. Mai 2022

Ort:        Brückenforum Bonn, Friedrich-Breuer-Straße 17, 53225 Bonn

Beginn: 18.00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Einberufungsformalitäten, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorstands zur geplanten Übertragung des Eifelhofs von der Gnadenhof gGmbH (§36, Abs. 1 der Satzung des Vereins „Tierschutz Bonn und Umgebung e.V.“, Tierheim Albert-Schweitzer) – im Folgenden „Eifelhof“ genannt – an den Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.  – im Folgenden „BMT“ genannt – mit Sitz in Köln (Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, Deutschland)

Der Verein ist alleiniger Gesellschafter der „Gnadenhof gGmbH, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ des Tierschutzvereins Bonn , deren Zweck der Betrieb eines Tierheimes in Oberheckenbach-Frankenau ist. Neben der Aufnahme von Pensionstieren soll in Zusammenarbeit mit dem vereinseigenen Tierheim in Bonn und in Ergänzung von dessen Unterbringungsmöglichkeiten einem weiteren Kreis von Fund- und Abgabetieren ein artgerechtes Leben ermöglicht werden.

Erläuterung: Dem Eifelhof werden langfristig nicht die finanziellen, organisatorischen und personellen Mittel zur Verfügung stehen, die eine langfristige Unterhaltung des Gnadenhofs ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat sich der BMT bereit erklärt, den Eifelhof zu übernehmen.

  • Aussprache und Abstimmung zu der geplanten Übertragung des Eifelhofs mit allen Aktiva und Passiva von der Gnadenhof gGmbH (§36, Abs. 1 der Satzung des Vereins „Tierschutz Bonn und Umgebung e.V.“, Tierheim Albert-Schweitzer) an den Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V. mit Sitz in Köln (Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, Deutschland).

Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung vor, zu beschließen:

„Der Vorstand wird ermächtigt und beauftragt, die Gesellschafterrechte an der Gnadenhof gGmbH dahingehend auszuüben, dass die gGmbH veranlasst wird, sämtliche Aktiva und Passiva an den Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, Deutschland zu übertragen.“

 Hinweise auf wesentliche Punkte unserer Satzung:

  1. Anträge zur Tagesordnung

Gemäß § 33 der Satzung sind Anträge zur Tagesordnung mindestens 8 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge können, nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

  • Beschlussfähigkeit

§ 34 der Satzung bestimmt, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt ist.

  • Stimmberechtigung

In Auslegung des § 9 der Satzung sind sämtliche Mitglieder des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt.

Bitte bringen Sie einen medizinischen Mund-/Nasenschutz, sowie Ihren Mitgliedsausweis mit. Bei der Versammlung gelten die zu dem Zeitpunkt aktuellen behördlichen Corona-Vorgaben.

Freundliche Grüße

Hansjörg Falk

Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes