Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

31.05.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

gemäß § 32 der Satzung vom 31. März 1982 lade ich Sie ganz herzlich zu der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., Tierheim Albert Schweitzer ein.

Sie findet statt am:

Freitag, den 24. Juni 2022

Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstraße 9, 53113 Bonn , Sitzungsraum 1.OG

Beginn: 19.00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Eröffnung
  2. Beschlussfassung
  3. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 09. Juli 2021
  4. Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands
  5. Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2021
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Nachwahl einer/eines Stellvertretenden Vorsitzenden in den Geschäftsführenden Vorstand
  8. Nachwahl einer Rechnungsprüferin / eines Rechnungsprüfers
  9. Satzungsänderung (neu: unter B. Mitgliedschaft §16a)
  10. Verschiedenes

Zum Tagesordnungspunkt 7:

Frau Donatella Gasser ist als Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden. Herr Martin Berberich stellt sich als Stellvertretender Vorsitzender zur Wahl in den Geschäftsführenden Vorstand.

Zum Tagesordnungspunkt 9:

Es soll zum Thema Datenschutz in der Mitgliederverwaltung eine Ergänzung (neu §16 a ) in der Satzung unter Punkt B. Mitgliedschaft aufgenommen werden.

  1. Der Tierschutz Bonn und Umgebung e.V. verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder  (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Dies betrifft insbesondere folgende Mitgliederdaten: Name, Anschrift und bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats die Bankverbindung. Bei Bedarf können die Kontaktdaten bezüglich der Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ebenfalls verarbeitet werden. Der Tierschutz Bonn und Umgebung e.V. arbeitet mit einem Rechnungswesenprogramm. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
  2. Der Verein beachtet die Datenschutzgrundsätze und versichert, personenbezogene Daten über die Zwecke der Mitgliederverwaltung und Buchhaltung hinaus nur zu verarbeiten, wenn dies zur Förderung des Vereinszwecks erforderlich ist und keine übergeordneten Schutzinteressen der Verarbeitung entgegenstehen. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
  3. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme Dritter geschützt.
  4. Jedem Mitglied stehen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Betroffenenrechte zu.
  5. Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes werden die hinterlegten Daten wie Name,  Adresse, Bankverbindung etc. nach Ablauf des Kalenderjahres im Rechnungswesenprogramm gelöscht. Eine Zuordnung über den Zahlungsverlauf kann auch nach einer Löschung der Stammdaten mittels OPOS-Konto und Kontoauszug im Rahmen der gesetzlichen Nachvollziehbarkeit erfolgen. Die Unterlagen wie Beitrittserklärung etc. werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet und bis dahin vor unberechtigten Zugriff ordnungsgemäß aufbewahrt.
  6. Aus den hinterlegten Daten im Rechnungswesenprogramm wird die Mitgliederliste aller aktiven Mitglieder erstellt, die als Datei oder in Papierform vorliegen kann. Die Mitgliederliste wird nicht an Dritte weitergegeben, nicht zur Einsicht durch Dritte zur Verfügung gestellt und auch nicht öffentlich ausgehängt. Die Mitgliederliste wird ausschließlich vereinsintern durch Vorstandsmitglieder, befugte Ehrenamtliche oder Mitarbeiter verarbeitet. Ausnahmsweise ist eine Weitergabe auch rechtlich zulässig, soweit der Verein einer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber Behörden oder gegenüber anderweitig Berechtigten verpflichtet ist, bestimmte personenbezogene Daten zu melden.

Hinweise auf wesentliche Punkte unserer Satzung:

  1. Anträge zur Tagesordnung

Gemäß § 33 der Satzung sind Anträge zur Tagesordnung mindestens 8 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge können, nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

  1. Beschlussfähigkeit

§ 34 der Satzung bestimmt, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt.

  1. Stimmberechtigung

In Auslegung des § 9 der Satzung sind sämtliche Mitglieder des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt.

Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis und einen medizinischen Mund-/Nasenschutz mit. Bei der Versammlung gelten die zu dem Zeitpunkt aktuellen behördlichen Corona-Vorgaben.

Herzliche Grüße

Hansjörg Falk

Vorsitzender des Vorstandes